AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von BBZ OG, Vertretung der Marke busta.at

Allen Geschäften der BBZ OG, einem Unternehmen nach österreichischem Recht, Rechtssitz in 2020 Hollabrunn, Pfarrgasse 12, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer FN 444300h und im Handelsregister unter der Steuernummer ATU70093579 (auch unter der Markenbezeichnung busta.at bekannt) im Folgenden kurz BBZ OG genannt, und die gesamten gegenwertigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen BBZ OG und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon im Einzelfall abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn diese durch BBZ OG schriftlich bestätigt werden. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern binden BBZ OG nicht, auch wenn BBZ OG diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Mit seiner Bestellung/seinem Auftrag akzeptiert der Kunde ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BBZ OG. Erklärungen, Beratungen, sowie Vereinbarungen bezüglich Preise, Lieferzeit und Zahlungskonditionen, die Mitarbeiter von BBZ OG abgeben, werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch BBZ OG, soweit diese darin bestätigt sind, verbindlich. Im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen gilt Deutsch als einzige Vertragssprache.

Vertragsabschluss

Angebote von BBZ OG erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit BBZ OG vom Kunden bestellte Waren von Dritten erhält. Sollte BBZ OG nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei BBZ OG verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, weil der Hersteller diese Ware oder Dienstleistung aus welchen Gründen auch immer, (beispielsweise Insolvenz, Betriebsschließung) nicht mehr produziert oder vertreibt, kann BBZ OG entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern, oder entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird dem Kunden umgehend rückerstattet.

Mündliche Auskünfte und Zusagen oder Angaben in Prospekten, Preislisten, Anzeigen, Internet-Seiten und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben zu Vertragswaren sind freibleibend und stellen keine vertraglich zugesicherten Eigenschaften oder Garantiezusagen, welcher Art auch immer, dar, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. BBZ OG behält sich die jederzeitige Änderung der in ihren Katalogen und sonstigen Werbeunterlagen enthalten Angaben ausdrücklich vor.

Rücktrittsrecht / Rückgabebedingungen

Der Vertrag über den Kauf einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung kommt durch entsprechende Vertragserklärungen oder konkludent durch die Bezahlung des Kaufpreises, einer Anzahlung oder Kaution, oder den Abschluss eines Kreditfinanzierungsvertrages, mit welchem die Zahlung sichergestellt ist, zustande. Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind (BGBI 1979/140 idgF.) können von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertag – oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung – binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der bestellten Warenlieferung zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist gesendet und die Ware innerhalb der Frist wieder an BBZ OG returniert wird.

Als Voraussetzung für die Rücknahme gelten: Vorlage der Originalrechnung, keine Gebrauchsspuren, Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und in Originalverpackung. Im Falle eines Rücktrittes des Kunden unter den vorgenannten Voraussetzungen erstattet BBZ OG den bereits entrichteten Kaufpreis (exkl. Transport und allfälliger Serviceleistungen) in Form eines Gutscheines zurück. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, nach Kundenspezifikation angefertigte Waren, über Auftrag des Kunden bestellte, nicht lagernde Waren, Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie Flohmarkt- bzw. Fundgrubenware. Außerdem sind folgende Waren vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen: Kopfhörer, Speichermedien und Software, soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen werden konnten; jegliche Lizenzgeräte nach erfolgter Aktivierung beim Hersteller oder nach deren Registrierung und/oder Anmeldung; Mobiltelefone; Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde; Telefon(wert)Karten, sowie generell Wertkarten und Wertgutscheine (für Telefon, Apple-Store, etc.), soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde, oder eine Freischaltung erfolgt ist. Im Falle eines Vertragsrücktritts ist BBZ OG berechtigt, die gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Rückerhalt der vom Kunden originalverpackt und versiegelt zurückgestellten Waren sowie unter Anrechnung eines angemessenen Entgeltes für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des Warenwertes, vorzunehmen. Der Kunde trägt Gefahr und Kosten für die Warenrückstellung an BBZ OG.

 

Lieferzeit, Teillieferungen, Versand

Die von BBZ OG angegebenen Lieferzeiten gelten ohne Gewähr. Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streiks in Lieferantenbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger von BBZ OG nicht zu vertretender Umstände ist BBZ OG berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn Eines der vorgenannten Ereignisse zu einer unangemessenen Lieferverzögerung, über die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist hinausführt. BBZ OG ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Versendung oder sonstige Zustellung eines verkauften oder reparierten Gerätes an den Kunden erfolgt per Nachnahme sowie zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Ware geht mit dem Verlassen aus dem jeweiligen Verkaufslager von BBZ OG auf den Kunden über. Allfällige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Preise

Die vereinbarten Preise von BBZ OG sind Kassa Abholpreise einschließlich Umsatzsteuer. Sowohl beim Barverkauf als auch bei Bestellungen gelten die am Tag des Kaufes oder der Bestellung angegebenen Preise.

Im Falle einer irrtümlich fehlerhaften Preisauszeichnung ist BBZ OG berechtigt, einen Verkauf der davon betroffenen Ware oder Dienstleistung entschädigungslos zu verweigern. In den Preisen nicht eingeschlossen sind Kosten für Warenzustellung und/oder Serviceleistungen (z.B. Montage) sowie damit verbundene Versandspesen, Export- oder Importabgaben und sonstige Nebenkosten; alle diese kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart. Bestehen nach Annahme einer Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Kunde eine vereinbarte Anzahlung trotz achttägiger Nachfrist nicht vollständig bezahlt, ist BBZ OG berechtigt, nach freier Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. BBZ OG kann neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis 25 % der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen von BBZ OG sind, soweit nicht Vorauskassa oder Bankabbuchung vereinbart wurden, prompt, ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig. Geldüberweisungen gelten erst mit dem Einlangen auf einem Bankkonto von BBZ OG als erfolgt. Der Kunde hat sämtliche damit verbundenen Bankspesen zu tragen. Waren, die gegen Nachnahme geliefert werden, können erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages übergeben werden. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Kunden gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels/Schecks bei Nichteinlösung übernimmt BBZ OG gegenüber dem Kunden die keine Verbraucher sind keine Haftung. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet BBZ OG Verzugszinsen in Höhe von 10,75% pro Jahr sowie alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwände, insbesondere die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch einen Rechtsanwalt anfallende Kosten. Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Fall laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufzeichnung gegen Forderungen von BBZ OG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen BBZ OG an Dritte ist für den Kunden ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Alle Warenlieferungen von BBZ OG erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes, sowie bis zur Zahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrührenden Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren im uneingeschränkten Eigentum von BBZ OG. Vor vollständiger Bezahlung der Ware an BBZ OG ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten. Der Kunde hat BBZ OG vor jeder Pfändung, sonstiger Belastung oder Verschlechterung der Ware unverzüglich zu verständigen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht BBZ OG gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall ist BBZ OG jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der im Eigentum von BBZ OG stehenden Sachen zu verlangen und diese beim Kunden oder bei einem Dritten abzuholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu tragen bzw. BBZ OG zu erstatten.

Gewährleistung

Für alle neuen Geräte und Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab jeweiliger Übergabe, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde anerkennt, dass BBZ OG im Gewährleistungszeitraum zuerst zur Verbesserung der mangelhaften Ware oder Leistung berechtigt ist. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Verbesserungsfrist kann der Kunde Preisminderung geltend machen. Dem Kunden steht kein Anspruch auf Mangelbehebung zu, wenn der Mangel bereits beim Kauf der Ware offensichtlich ist. Kann ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht festgestellt werden, ist BBZ OG berechtigt die im Zusammenhang mit der erfolglosen Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden weiter zu verrechnen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von Conrad ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farb- oder Ausführungsabweichungen oder dergleichen. Ist der Kunde kein Verbraucher, berechtigen auftretende Mängel nur zur Zurückhaltung des zur Mängelbehebung notwendigen Deckungskapitals, der darüber hinausgehende Kaufpreis ist zur Zahlung fällig.

 

Haftung

Für verschuldensunabhängige und von BBZ OG vertretende Schäden gilt ausschließlich das Produkthaftungsgesetz (BGBI 1988/99 idgF.). BBZ OG haftet des Weiteren für Personenschäden uneingeschränkt und für sonstige Schäden, wenn BBZ OG daran grobes Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) zu vertreten hat. BBZ OG trifft keine Beweispflicht dafür, dass die Haftungsvoraussetzungen für grobe Fahrlässigkeit fehlen. Ist der Kunde kein Verbraucher, werden Schadensatzansprüche auf die Höhe des Kaufpreises der schadenverursachenden Ware oder auf jene Beträge beschränkt, die BBZ OG von Dritten ersetzt erhält. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsenverlust, Vermögensschäden, unterbrechungslosen Zugang zu angebotenen Diensten, jederzeitige Herstellbarkeit gewünschter Verbindungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Verlust und Beschädigung von (aufgezeichneten) Daten, sonstigem Datenmaterial sowie Softwarezerstörung ist jedenfalls ausgeschlossen. BBZ OG haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen (z.B. Verstümmelungen, Auslassungen oder Verzögerungen) der elektronischen Post ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Daten. BBZ OG führt die Lieferung oder Verwahrung von Geräten und sonstiger Waren neben diesen AGB auf der ergänzenden Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) sowie der Beförderungs- und Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport in der jeweils geltenden Fassung aus. Im Fall widersprechender Regelungen gelten die AGB vor.

Datenschutz

BBZ OG ist verpflichtet, den Schutz und die Geheimhaltung sämtlicher personenbezogenen Informationen (“personenbezogene Daten” im Sinne der zutreffenden Datenschutzverordnung) zu gewährleisten, die zu den nachstehenden Zwecken bereitgestellt werden. Eine entsprechende Datenschutzmitteilung liegt in den Geschäftsräumen der BBZ OG auf und kann auch im Internet unter https://www.busta.at/bbz-datenschutz/ abgerufen bzw. unter datenschutz@busta.at angefordert werden. Die Datenschutzmitteilung gibt Ihnen Aufschluss darüber, welche personenbezogenen Daten eingeholt werden und zu welchem Zweck, wie diese Daten verarbeitet werden und wie Sie Ihr Recht auf Zugriff, Aktualisierung, Berichtigung oder Löschung dieser Informationen ausüben können.

Reparaturaufträge

Jeder Kunde hat ein an BBZ OG zur Reparatur übergebenes Gerät binnen 10 Tagen nach Erhalt eines Kostenvoranschlages über die voraussichtlichen Reparaturkosten wieder abzuholen, falls er innerhalb dieser Zeit keinen Reparaturauftrag erteilt. Ebenso hat der Kunde ein von BBZ OG auftragsgemäß repariertes Gerät innerhalb von 10 Tagen ab dem vereinbarten Abholtermin zurückzunehmen. Ab dem 11. Tag verrechnet BBZ OG Lagerkosten von € 1,- /Tag und Gerät. Der Kunde ist damit einverstanden, dass BBZ OG ein zur Reparatur übernommenes Gerät auf Kosten des Kunden verwerten oder vernichten lassen kann, wenn der Kunde nicht längstens binnen 6 Monaten – bei geringer wertigen Geräten (ca. bis € 50,-) binnen 3 Monaten – nach Erhalt des Kostenvoranschlages über die Reparaturkosten entweder einen Reparaturauftrag erteilt oder das Gerät in nicht repariertem Zustand wieder abholt. Wird ein repariertes Gerät nicht abgeholt, ist BBZ OG nach Ablauf von 6 Monaten – bei geringer wertigen Geräten (ca. bis € 50,-) von 3 Monaten – ab vereinbarten Abholtermin berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu vernichten. Ein allfälliger Verwertungserlös dient BBZ OG zunächst zur Abdeckung ihrer offenen Forderungen gegen den Kunden. BBZ OG trifft keine Haftung für den erzielten Verwertungserlös. BBZ OG ist außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät im Falle eines nicht erfolgten Reparaturauftrages zu verrechnen. Gleiches gilt, wenn der Reparaturauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird, z.B. weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat, ein benötigter Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Reparaturauftrag währen der Ausführung zurückgezogen wird.

Erfüllungsort für alle Parteien ist die jeweilige BBZ OG Filiale, in der der Verkaufsabschluss erfolgte bzw. der Reparaturauftrag erteilt wurde.

Sonstiges

Haben mehrere Kunden die Erfüllung von Vertragspflichten aus einem Rechtsgeschäft mit BBZ OG (z.B. Kaufvertrag, Reparatur / Servicevertrag) im Rahmen dieser AGB übernommen, so haften diese zur ungeteilten Hand. Änderungen der Rechtsform oder der Anschrift des Kunden sind BBZ OG unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten sämtliche Erklärungen von BBZ OG, die dem Kunden unter der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Bezeichnung und/oder an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden, als dem Kunden rechtswirksam zugegangen. Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (BGBII 1988/96 idgF.) und sämtlicher Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser AGB nicht. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in 2020 Hollabrunn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Hollabrunn, am 1. April 2020

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